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Verlängerung Vorbescheid nach §76 LBO
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Vorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Vorbescheids beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann den Vorbescheid um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. Die Verlängerung des Vorbescheids ist gebührenpflichtig.
Zur Verlängerung eines Vorbescheids gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im Portal an oder identifizieren Sie sich mit einer der vorgegebenen Möglichkeiten.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie den Antrag online ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung per SEPA-Überweisung
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und verlängert die Gültigkeitsdauer Ihres Vorbescheids um ein Jahr.
- Zahlen Sie die Gebühren per SEPA-Überweisung
Voraussetzungen
- gültiger Vorbescheid
- Einhaltung der Verlängerungsfrist von drei Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert
- der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen
Gebühren
- Die Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids ist gebührenpflichtig.
Bearbeitungsdauer
- keine Fristen geregelt
Fristen
- Verlängerung des Vorbescheids um jeweils bis zu 1 Jahr möglich
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