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Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baufertigstellung für die amtliche Statistik

Sie müssen dem Statistischen Landesamt melden, wann ihr Bauvorhaben die Baufertigstellung erreicht hat. Als fertiggestellt gelten Bauvorhaben, bei denen die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen und die Gebäude beziehungsweise die Wohnungen bezugsfertig oder bereits bezogen sind.

Die Statistik der Baufertigstellungen liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit.
Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige Baumaßnahmen erfasst.
Die Auskunftspflicht gilt für Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten. Die Auskünfte müssen vollständig, richtig und rechtzeitig erteilt werden. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt. Dabei werden die ermittelten Einzelangaben der Bauherren und mit der Baubetreuung Beauftragten, bis auf ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich geheim gehalten.

Die Meldung erfolgt über folgende Seite:

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anzeige der abschließenden Fertigstellung aktuell noch den Erhebungsbogen als Anhang beifügen müssen.

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Hilfe zur Seite Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baufertigstellung für die amtliche Statistik

Für die Feststellung des Umfangs der bundesweiten Bautätigkeit ist es notwendig, Daten über die laufende Hochbautätigkeit zu erheben. Daher müssen Sie Angaben zu ihrer Baufertigstellung machen. Die Datenerhebung dient der Meldung an das Statistische Landesamt.