Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, -zustimmung oder -ausführung für die Hochbaustatistik melden
Sie müssen dem Statistischen Landesamt melden, in welchem Umfang Sie eine Bautätigkeit planen. Dabei werden Baumaßnahmen erfasst, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, sowie Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind. Die Statistik der Baugenehmigung liefert Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit. Im Rahmen der Hochbaustatistik werden genehmigungs- oder zustimmungsbedürftige Baumaßnahmen erfasst. Es gilt, eine Auskunftspflicht für Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten. Die Auskünfte müssen vollständig, richtig und rechtzeitig erteilt werden. Dabei werden die ermittelten Einzelangaben der Bauherren und mit der Baubetreuung Beauftragten, bis auf ausdrücklich gesetzlich geregelte Ausnahmefälle grundsätzlich geheim gehalten.
Die Meldung erfolgt über folgende Seite:
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem Antrag zur Baugenehmigung aktuell noch den Erhebungsbogen als Anhang beifügen müssen.