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Hilfe zur Seite Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO

Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Hier werden weniger bauordnungsrechtliche Anforderungen von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.

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