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Hilfe zur Seite Baubeginnsanzeige nach § 73 LBO und Benennung der Verantwortlichen nach § 53 und § 78 LBO

Mindestens eine Woche vor Baubeginn muss der Baubeginn gegenüber der zuständigen Baubehörde angezeigt und die Verantwortlichen nach § 53 LBO benannt werden.

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