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Hilfe zur Seite Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Abs. 4 LBO

Wenn Sie beabsichtigen eine Anlage zu beseitigen, ist dies mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 Landesbauordnung.

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