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Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung von der zuständi
Für spezielle bauliche Anlagen ist es möglich eine Genehmigungsfreistellung zu beantragen. In diesem Fall ist keine Baugenehmigung von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich.
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